Auf dieser Seite finden Sie Rückkehr– und Reintegrationsprogramme für Ukraine und weitere Informationen über das Land.
Wichtige Mitteilung
Aufgrund des Krieges und der damit einhergehenden schwierigen Sicherheitslage in der Ukraine, wird eine geförderte freiwillige Rückkehr durch die Programme REAG/GARP 2.0 sowie StarthilfePlus in der Ukraine, derzeit nicht unterstützt. Die Situation wird von Bund, Ländern und der IOM kontinuierlich beobachtet und geprüft, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.
Ukrainische Staatsangehörige können bis auf Weiteres bei einer Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Visa) für mindestens zwölf Monate eine reguläre Förderung über das Rückkehrprogramm REAG/GARP 2.0 beantragen.
Hinweis nur für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine: Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die die Ukraine im Zuge des Krieges verlassen haben und seit dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist und behördlich erfasst sind, sind bis auf Weiteres vollumfänglich für REAG/GARP und ggf. StarthilfePlus förderfähig.
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