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    Ukraine

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    Wichtige Mitteilung

    Aufgrund des Krieges und der damit einhergehenden schwierigen Sicherheitslage in der Ukraine, wird eine geförderte freiwillige Rückkehr durch die Programme REAG/GARP sowie StarthilfePlus in der Ukraine, derzeit nicht unterstützt. Die Situation wird von Bund, Ländern und der IOM kontinuierlich beobachtet und geprüft, um auf aktuelle Entwicklungen reagieren zu können.

    Ukrainische Staatsangehörige können bis auf Weiteres bei einer Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat mit einer Aufenthaltsgenehmigung (Visa) für mindestens zwölf Monate eine reguläre Förderung über das Rückkehrprogramm REAG/GARP beantragen.

    Hinweis nur für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine:
    Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige aus der Ukraine, die die Ukraine im Zuge des Krieges verlassen haben und seit dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist und behördlich erfasst sind, sind bis auf Weiteres vollumfänglich für REAG/GARP und ggf. StarthilfePlus förderfähig.

    Mit folgenden Programmen können Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden:

    Rückkehrvorbereitung

    Programm “StartHope@Home”

    Downloads

    Länderinformationen

    • pdf iconInformationsblatt Ukraine (Deutsch)

    Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige

    • pdf iconInformationsblatt Ukraine (English)
    • pdf iconInformationsblatt Ukraine (Français)
    • pdf iconInformationsblatt Ukraine (Deutsch)
    • pdf iconInformationsblatt Ukraine (українська)

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    Online Beratung vor Ort in Ihrer Muttersprache

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    BAMF Rückkehrhotline

    +49 911 943-0

    von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr

    Sprachen: Deutsch und Englisch

    Haben Sie weitere Fragen? Unter dieser Nummer erhalten Sie Auskunft zu den verschiedenen Aspekten der freiwilligen Rückkehr.

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    Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung.