Auf dieser Seite finden Sie Rückkehr– und Reintegrationsprogramme für Italien und weitere Informationen über das Land.
EU-Staatsangehörige können im Rahmen der Rückkehrförderungsprogramme keine Unterstützung erhalten.
Dies gilt ebenfalls für "Dublin-Fälle" (Rückkehr in den EU-Staat der Ersteinreise).
Davon ausgeschlossen sind jedoch Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Ihnen wird neben den Reisekosten auch eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt.
Kontaktieren Sie die nächste Beratungsstelle für weitere Informationen.
Beratungsstellen