Was ist eine unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration (Assisted Voluntary Return and Reintegration - AVRR)?
Migrantinnen und Migranten - hierunter fallen auch Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde - die nicht mehr in Deutschland bleiben können oder möchten und eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, haben die Möglichkeit, organisatorische sowie finanzielle Unterstützung zu bekommen. Die freiwillige Rückkehr wird durch das von Bund und Ländern finanzierte REAG/GARP 2.0-Programm unterstützt. Je nach Staatsangehörigkeit, Zielland und Fall kann dies neben der Buchung und Finanzierung der Reisekosten auch eine Reisebeihilfe und gegebenenfalls eine finanzielle Starthilfe vor Ausreise, sowie eine Reintegrationsunterstützung im Zielland (durch das StarthilfePlus-Programm) beinhalten.
Was ist der Unterschied zwischen unterstützter Rückkehr und Rückführung (Abschiebung)?
Abschiebung bedeutet, dass eine ausreisepflichtige Person von der zuständigen Behörde in ihr Herkunftsland zurückgebracht wird, wenn sie nicht innerhalb einer Frist, die ihr vorher mitgeteilt worden ist, Deutschland von sich aus verlassen hat. Dies kann der Fall sein, wenn der Asylantrag abgelehnt wurde oder ein Asylbewerber nur Anspruch auf vorübergehenden Schutz hatte und diese Frist abgelaufen ist. Eine unterstützte freiwillige Rückkehr bedeutet, dass Personen die zurückkehren möchten, logistische und/oder finanzielle Hilfe sowohl bei ihrer Rückreise als auch bei ihrer Reintegration bekommen können.
Wo können an einer freiwilligen Rückkehr interessierte Migrantinnen und Migranten Informationen erhalten?
In Deutschland gibt es mehr als 900 Rückkehrberatungsstellen, die sowohl zu Unterstützungsmöglichkeiten einer freiwilligen Rückkehr als auch zu Reintegrationsprogrammen beraten. Auch das digitale Informationsportal ReturningfromGermany enthält alle wesentlichen Informationen in neun verschiedenen Sprachen. Ein Verzeichnis aller Rückkehrberatungsstellen ist hier verfügbar: www.returningfromgermany.de/en/centres
Was passiert bei einer Rückkehrberatung?
Bei einer Rückkehrberatung können Migrantinnen und Migranten von ihrer persönlichen Situation berichten und sich danach zu den individuellen Unterstützungsmöglichkeiten unverbindlich informieren lassen. Rückkehrberatende teilen Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten bei der Ausreise und mögliche Reintegrationsleistungen im Zielland. Nach einer Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr muss der Antrag gemeinsam mit den Rückkehrberatenden vor Ort ausgefüllt werden. Die Rückkehrberatung ist immer individuell, unverbindlich, unvoreingenommen und kostenlos. Sie verpflichtet nicht zu einer Ausreise.
Können Programmleistungen auch teilweiseise in Anspruch genommen werden?
Nein, eine Gewährung von Teilleistungen kann unter dem REAG/GARP 2.0-Programm nicht erfolgen.
Gibt es ein gesetzliches Recht auf unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegrationsleistungen?
Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Unterstützung bei der freiwilligen Rückkehr.