Auf dieser Seite finden Sie Rückkehr– und Reintegrationsprogramme für Türkei und weitere Informationen über das Land.
Wichtiger Hinweis
Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit, die sich bis zu sechs Monate in der Bundesrepublik aufgehalten haben, können Reisekosten und eine finanzielle Unterstützung für die Reise gewährt werden. Diese Personen können jedoch keine einmalige finanzielle Starthilfe (sogenannte GARP-Hilfe) sowie keine Förderung durch StarthilfePlus und/oder EURP erhalten. Diese Regelung gilt für Anträge ab dem 01.07.2024.
Mit folgenden Programmen können Sie bei Ihrer freiwilligen Rückkehr unterstützt werden:
REAG/GARP: Ihre Reisekosten können übernommen werden und Sie können eine finanzielle Unterstützung für die Reise erhalten.
Beratungsstellen