EU Reintegration Programme (EURP): Erweiterung um die Herkunftsländer Kolumbien, Usbekistan und Venezuela

30 September 2024

Zum 01.10.2024 wird das EU Reintegrationsprogramm (EURP) zunächst für die Dauer von 12 Monaten um die drei Herkunftsländer Kolumbien, Usbekistan und Venezuela erweitert.

Für Rückkehrende nach Kolumbien gilt dabei die folgende Sonderregelung: Langzeitgeduldete (Personen, die seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet sind) können sowohl Kurz- als auch Langzeitunterstützung beantragen.