REAG/GARP 2.0: Aktualisiertes Verfahren bei Alleinreisenden mit Kind(ern)

28 October 2024

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass das Verfahren bei Fällen, in denen einzelne Elternteile mit ihrem Kind bzw. Kindern freiwillig ausreisen wollen, im Rahmen der REAG/GARP 2.0 Antragstellung und -bearbeitung vereinfacht wurde.

Nachfolgend übersenden wir Ihnen eine Darstellung der wichtigsten Fallkonstellationen sowie eine kurze Auflistung, welche Nachweise seitens der antragsübermittelnden Stellen bei Antragstellung zu erbringen sind.

Insgesamt gilt: Die Einholung der Zustimmung der zuständigen ABH bei fehlendem Einverständnis des zweiten Elternteils im Rahmen einiger Fallkonstellationen ist somit nicht mehr in jedem Fall erforderlich.

a) Antrag eines Elternteils mit Kind(ern), zum zweiten Elternteil besteht kein Kontakt
• Vom antragstellenden Elternteil ist von der AÜS eine Bestätigung über die Sachlage einzuholen, die dem REAG/GARP 2.0 Antrag im OAM beizufügen ist.
• Zudem ist von der AÜS im Antragsformular das entsprechende Feld anzukreuzen, um zu bestätigen, dass der AÜS keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Ausreise der betroffenen Personen sprechen.

b) Antrag eines Elternteils mit Kind(ern), bei dem zum zweiten Elternteil Kontakt besteht und sich der zweite Elternteil in Deutschland befindet (und nicht mit ausreist) bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt
• Es ist zwingend die Zustimmung des zweiten Elternteils in Form einer gesonderten Bestätigung durch die AÜS einzuholen und dem REAG/GARP 2.0 Antrag beizufügen. Die Bestätigung, die belegt, dass der zweite Elternteil mit der Ausreise einverstanden ist, kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein, und muss mit Unterschrift des zweiten Elternteils zusammen mit der Kopie eines Ausweisdokuments des Elternteils beim BAMF eingereicht werden.

c) Antrag eines Elternteils mit Kind(ern), bei dem zum zweiten Elternteil Kontakt besteht, sich dieser aber nicht in Deutschland bzw. der EU befindet (z.B. weil die Person schon ausgereist ist oder sich bereits im Zielland befindet)
• Von der AÜS ist im Antragsformular das entsprechende Feld anzukreuzen, um zu bestätigen, dass der AÜS keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Ausreise der betroffenen Personen sprechen.
• Es ist keine gesonderte Bestätigung des zweiten Elternteils erforderlich, dass dieser mit der Ausreise einverstanden ist.

d) Antrag eines Elternteils mit Kind(ern), bei dem das ausreisende Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht hat
• Von der AÜS ist der Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht des ausreisenden Elternteils einzuholen und dem REAG/GARP 2.0 Antrag beizufügen.

Das genannte Feld, das im Rahmen einzelner Fallkonstellationen anzukreuzen ist, wurde im Zuge der letzten Aktualisierung des REAG/GARP 2.0 Antrags im OAM hinzugefügt. Eine Blanko-Version des angepassten Antrags ist nun auch im Downloadbereich (unter Punkt 1.1.1 REAG/GARP 2.0 und StarthilfePlus - Antrag) abrufbar.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an unser Funktionspostfach RG2.0-Info@bamf.bund.de wenden.

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