REAG/GARP 2.0: Unterstützendes Formular bei Verdacht auf eine zweckwidrige Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen
In den zurückliegenden Monaten wurde wiederholt das Thema der möglichen zweckwidrigen Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen durch rückkehrinteressierte Personen, insbesondere aus der Türkei, diskutiert. Das Bundesamt und die Länder haben sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und beschlossen, dieser Thematik im Rahmen von REAG/GARP 2.0 künftig mehr Aufmerksamkeit zu widmen.
Ab sofort haben antragsübermittelnde Stellen (AÜS‘en) die Möglichkeit, Verdachtsmomente einer zweckwidrigen Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen mittels eines separaten Formulars an das Bundesamt zu melden. Dieses Formular kann zusammen mit dem REAG/GARP 2.0 Antrag im Online-Antragsmodul (OAM) eingereicht werden und hilft, mögliche Anzeichen für eine Zweckwidrigkeit zu identifizieren. Das Bundesamt wird jeden Verdacht prüfen und darüber entscheiden.
Das Formular bietet die Möglichkeit für detaillierte Hinweise zur Einschätzung eines Verdachts und sollte insbesondere dann verwendet werden, wenn während des Beratungsgesprächs Zweifel an den Beweggründen der antragsstellenden Person aufkommen. Zusätzliche Informationen zu den Einreiseumständen oder zu der Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet können dabei helfen, einen Verdacht auf zweckwidrige Inanspruchnahme besser zu bewerten.
Das Bundesamt ist sich bewusst, dass die Anforderung einer individuellen Begründung im Verdachtsfall zusätzlichen Aufwand bedeutet. Jedoch ist es das Ziel von Bund und Ländern, dass aus dem humanitären Rückkehrprogramm REAG/GARP 2.0 nur Personen unterstützt werden, die einerseits förderberechtigt sind und andererseits z.B. nicht mit der Absicht, Rückkehrhilfen zu erhalten, in das Bundesgebiet eingereist sind. Diese Maßnahme ist zudem ein Erfordernis des Verwaltungsverfahrens, da die Kürzung von Förderleistungen in derartigen Fällen eine (Teil-)Ablehnung des REAG/GARP 2.0-Antrags darstellt.
Das Formular „Verdacht auf zweckwidrige Inanspruchnahme von Rückkehrhilfen“ kann im Downloadbereich von ReturningfromGermany abgerufen werden. Die Verwendung ist nicht verpflichtend oder Voraussetzung zur Feststellung einer versuchten zweckwidrigen Inanspruchnahme.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, so können Sie sich gerne über das Funktionspostfach RG2.0-info@bamf.bund.de an uns wenden.