Bayern

Bayerisches Rückkehrprogramm
Hier finden Sie zusätzliche Fördermöglichkeiten („Förderbausteine“), mit denen Sie bei einer freiwilligen Rückkehr und Reintegration ins Herkunftsland unterstützt werden können. Diese „Förderbausteine“ können Sie nur erhalten, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.

„Sonderprogramm Irak“
Irakische Staatsangehörige aus Bayern können bei ihrer Rückkehr in den Irak zeitlich befristet bis zum 30.06.2025 zusätzliche Förderungen erhalten.

Das „Bayerisches Rückkehrprogramm“ ist ein vom Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen erarbeitetes Förderprogramm des Freistaats Bayern zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland. Diese bayerische Richtlinie ergänzt die bestehenden Programme, insbesondere REAG/GARP 2.0, StarthilfePlus, Frontex-EURP, und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der ausreiseinteressierten Personen. Im Rahmen der Rückkehrberatung wird eine Förderung aus folgenden Bausteinen ermittelt:


- Gepäcktransport
- Persönliche Reintegrationshilfe
- Zuschuss zur Existenzgründung
- Qualifizierungs- und Bildungszuschuss
- Wohnungskostenzuschuss
- Überbrückungsgeld für Personen in besonderen Lebenslagen für bis zu 12 Monate
- Medizinische Unterstützung
- Weitere individuelle Sonderbedarfe

Anträge auf Förderungen nach dem „Bayerischen Rückkehrprogramm“ können in Bayern nur im Rahmen einer Rückkehrberatung bei den Zentralen Ausländerbehörden (ZAB), den Zentralen Rückkehrberatungsstellen (ZRB) oder „Coming Home“ gestellt werden.

Nähere Informationen zum Förderprogramm des Freistaats Bayern, finden Sie unter „Bayerisches Rückkehrprogramm".

„Sonderprogramm Irak“

Es ist der bayerischen Staatsregierung ein Anliegen, den Vorrang einer freiwilligen Ausreise hervorzuheben. Nachdem sich die Rückführungssituation in den Irak geändert hat und seit Frühsommer 2023 wieder verstärkt Abschiebungen in den Irak stattfinden, hat das Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) deshalb im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung den Annex „Sonderprogramm Irak“ zur Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr ins Herkunftsland bzw. einen aufnahmebereiten Drittstaat „Bayerisches Rückkehrprogramm“ erlassen, der zum 15.06.2024 in Kraft getreten ist.

Danach erhalten irakische Staatsangehörige bei einer freiwilligen Ausreise in ihr Heimatland eine zusätzliche Unterstützung in Form einer Starthilfe in Höhe von 500,00 EUR pro Person (Minderjährige 250,00 EUR) sowie einer monatlichen Unterstützung in Höhe von 100,00 EUR (Minderjährige 50,00 EUR) für einen Zeitraum von 12 Monaten (anstatt üblicherweise 6 Monaten).

Ein Rechtsanspruch auf Rückkehr- und Reintegrationsleistungen nach dem „Bayerischen Rückkehrprogramm“ besteht nicht. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe des Freistaats.