Förderung der freiwilligen Rückkehr durch das Land Niedersachsen Das Land Niedersachsen verfolgt den Grundsatz des Vorrangs der freiwilligen Ausreise vor einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung. Daher beteiligt sich das Land neben gemeinsamen Programmen/Projekten des Bund und der Bundesländern auch mit landesinternen Maßnahmen, damit Personen Perspektiven für eine Zukunft im Herkunftsland oder die Weiterwanderung in ein aufnahmebereites Drittland entwickeln können.
Da die allgemeinen Hilfsprogramme (wie bspw. REAG/GARP) in Art und Höhe begrenzt und zudem in der Regel zeitlich befristet sowie an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind, gewährt das Land darüber hinaus notwendige, auf den Einzelfall abgestellte Unterstützungen (Individualhilfen). Ausreisepflichtigen bzw. ausreisewilligen Drittstaatsangehörigen soll damit ermöglicht werden, eine Perspektive für eine soziale und wirtschaftliche Reintegration bei einer Rückkehr (in ihr Heimatland oder ihrer Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Drittstaat) entwickeln zu können. Individualhilfen des Landes können aber grundsätzlich nur nachrangig oder ergänzend zu den Angeboten der allgemeinen Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Individualhilfen besteht nicht.
Neben den Individualhilfen gibt es in Niedersachsen die Möglichkeit einer sog. Landesstarthilfe. Dieses Angebot ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Landesstarthilfe sind eine Einreise vor dem 01.07.2018 in die Bundesrepublik Deutschland durch die/den Drittstaatsangehörige/-n sowie die Gewährung einer lediglich verminderten Reisebeihilfe nach dem REAG-GARP-Programm (siehe hierzu Nummer 2.3.2 der Leitlinien des REAG/GARP-Programms 2020). Darunter fallen Drittstaatsangehörige aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien, Georgien und Ukraine unabhängig vom Alter und Familienstand.
Darüber hinaus fördert das Land Niedersachsen eine dauerhafte freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen und Eritrea. Gefördert werden analog des REAG/GARP-Programmes die Kosten für Reise- und Transport, die Auszahlung einer Reisebeihilfe und Starthilfe sowie darüber hinaus die Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten, Dolmetscher und Gebühren für Zahlungsdienstleistungen. Zuständig für die Durchführung sind die Beratungszentren der LAB NI in Osnabrück (Tel.: 0541 66888-0, E-Mail: rueckkehr-os@lab.niedersachsen.de) und Braunschweig (Tel.: 0531 61843-380, E-Mail: rueckkehr-bs@lab.niedersachsen.de)