Das Bundesprogramm „StarthilfePlus“ (SHP) unterstützt Rückkehrende bei der Reintegration in ausgewählten Zielländern.
Freiwillige Rückkehrerinnen und Rückkehrer können in Abhängigkeit vom Zielland ergänzende Reintegrationsunterstützung durch das StarthilfePlus-Programm beantragen, wenn sie über REAG/GARP 2.0 gefördert ausreisen. Die Festsetzung der SHP-Leistungen erfolgt zusammen mit den REAG/GARP 2.0-Leistungen durch das BAMF. Rückkehrende in Zielländer, in denen Reintegrationsunterstützung über andere Programme verfügbar ist, können nur reduzierte SHP-Unterstützung erhalten. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) ist Durchführer des SHP-Programms und im Zielland die zuständige Kontaktstelle für die Rückkehrenden. Arten von SHP-Leistungen (gültig ab 01.01.2024):
A. Finanzielle Unterstützung im Zielland (2.Starthilfe) in Form von
B. Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen C. Reintegrationsunterstützung für Personen mit Langzeitduldung
Zu A.) Finanzielle Unterstützung im Zielland (2. Starthilfe)
Staatsangehörige mit Förderung durch das REAG/GARP 2.0-Programm können eine ergänzende finanzielle Unterstützung erhalten:
Reguläre SHP-Unterstützung:
Benin, Burkina Faso, China, Côte d'Ivoire, Guinea Bissau, Mali, Niger, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Togo.
Reduzierte SHP-Unterstützung*:
Ägypten,Algerien, Armenien, Äthiopien, Bangladesch,Demokratische Republik Kongo, Gambia, Ghana, Guinea, Indien, Irak, Kamerun, Kenia, Marokko, Mongolei, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka,Tadschikistan, Tunesien, Türkei und Vietnam.
*Die SHP-Unterstützung ist für diese Zielländer reduziert, da für diese Zielländer zusätzliche Reintegrationshilfen über das EURP („EU Reintegration Programme“) beantragt werden können.
Zu B.) Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen
Staatsangehörige der nachstehend genannten Zielländer, die eine Förderung durch das REAG/GARP 2.0-Programm erhalten, können eine ergänzende Unterstützung im Bereich Wohnen erhalten: Aserbaidschan, Iran und Libanon
Zu C.) Reintegrationsunterstützung für Personen mit Langzeitduldung
Staatsangehörige der nachstehend genannten Zielländer, die eine Förderung durch das REAG/GARP 2.0-Programm erhalten, können eine ergänzende Unterstützung bei vorliegender Langzeitduldung erhalten. Die Langzeitduldung muss nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland bestehen.
Bei Rückkehr in die Zielländer Bosnien-Herzegowina sowie Montenegro können ergänzend gewährt werden:
Bei Rückkehr in die Zielländer Albanien, Georgien, Moldau, Nordmazedonien und Serbien kann ergänzend gewährt werden:
Hinweis für antragsübermittelnde Stellen: Einzelheiten zum SHP-Programm sind dem Informationsblatt zum StarthilfePlus (SHP)-Programm 2024 zu entnehmen, welches im Login-Bereich abrufbar ist.