Baden-Württemberg

Landesförderung freiwillige Rückkehr
Das Land Baden-Württemberg gewährt Zuwendungen zu Projekten, die der Förderung der freiwilligen Rückkehr von Migrantinnen und Migranten in ihre Herkunftsländer dienen (Projektförderung).

Projektförderung nach der Verwaltungsvorschrift „Rückkehrförderung“

Einen Antrag auf die Landesförderung für regionale Rückkehrprojekte können Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, aber auch Organisationen oder Vereine, die in der Flüchtlings- und Migrantenhilfe tätig sind, stellen.

Die Förderung beträgt maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Personalkosten, Sachkosten, Reintegrationshilfen, sonstige Kosten).

Für weitere Informationen zur Projektförderung, können Sie sich gerne an das folgende E-Mail-Postfach wenden: foerderungausreise@rpk.bwl.de .

Refinanzierung einer freiwilligen Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan

Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg eine dauerhafte freiwillige Ausreise nach Syrien, Jemen, Libyen, Eritrea und Afghanistan.

Förderfähig sind Personen, die in den Zuständigkeitsbereich einer Ausländerbehörde in Baden-Württemberg fallen und nicht selbst über die notwendigen Mittel verfügen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gefördert werden analog des REAG/GARP-Programmes die folgenden Kosten:

  • Reise- und Transportkosten
  • Eine Reisebeihilfe
  • Starthilfe
  • Kosten für die Beschaffung von Reisedokumenten und
  • Dolmetscherkosten

Die Antragstellung erfolgt durch eine antragsübermittelnde Stelle (Rückkehrberatungsstelle). Für weitere Informationen zur Refinanzierung, können Sie sich gerne an das folgende E-Mail-Postfach wenden: refinanzierung-ausreise@rpk.bwl.de .

Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe.