Brandenburg

Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg unterstützt die freiwillige Ausreise von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen zusätzlich zu den bestehenden Programmen REAG/GARP und der Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) bei der Rückkehrberatung im Rahmen eines eigenen Förderprogrammes. Hier finden Sie die entsprechenden Informationen.

Durch das Landesprogramm soll ausländischen ausreisepflichtigen Personen in Brandenburg eine zusätzliche und unbürokratische Möglichkeit geboten werden, ohne Zwang und selbstbestimmt auszureisen. Darüber hinaus sollen auch mittellose Drittstaatsangehörige, bei denen noch keine abschließende Rückkehrentscheidung ergangen ist, es aber absehbar erscheint, dass sie keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, in die Lage versetzt werden, freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren.

Gemeinsam mit den kommunalen Ausländerbehörden berät die Zentrale Ausländerbehörde ausreisepflichtige Personen intensiv über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Durch das Programm können Reisekosten in das Herkunftsland übernommen werden und es wird ein Reisegeld in Höhe von 150 Euro pro Person, bei Familien bis zu 400 Euro, zur Verfügung gestellt. Soweit medizinisch indizierter Zusatzbedarf besteht, kann auch dies bis zu einem gewissen Umfang über das Programm im begründeten Einzelfall finanziert werden. Das Förderverfahren zielt insbesondere auf die Realisierung kurzfristiger Ausreisewünsche ab.